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   AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13   

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https://dejure.org/2014,37619
AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13 (https://dejure.org/2014,37619)
AG Aachen, Entscheidung vom 30.04.2014 - 119 C 78/13 (https://dejure.org/2014,37619)
AG Aachen, Entscheidung vom 30. April 2014 - 119 C 78/13 (https://dejure.org/2014,37619)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Jahresabrechnung auch bei ungerechter Kostenverteilung wirksam; §§ 7 HeizostenVO, 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 3 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenverteilungsschlüssel ungerecht: Eigentümer kann Anpassung verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jahresabrechnungsbeschlusses einer Wohnungseigentumsanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Jahresabrechnungsbeschlusses einer Wohnungseigentumsanlage

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    Zugleich aber hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung ZMR 2010, Seite 775 ff. ausgesprochen, dass eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels transparent vorgenommen werden muss.
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    In der Entscheidung BGH ZMR 2010, Seite 970 f. hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch die Frage der Änderung des Verteilungsverhältnisses in einer Heizkostenabrechnung nach § 16 Abs. 3 WEG zu behandeln ist.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

    Korrektur der Jahresabrechnung wegen Messfehlern; Anforderungen an die

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    Dies hat also nichts mit dem Fall eines Defektes der eingesetzten Erfassungsgeräte wie in der Entscheidung OLG Düsseldorf ZMR 2000, 475 f. zu tun, der die Anwendung des beschlossenen Verteilungsschlüssels schlicht unmöglich macht.
  • AG Neuss, 14.06.2012 - 84 C 5219/11

    Einrohrheizung: Abrechnung des Verbrauchs?

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    Das Gericht folgt also nicht der von der Klägerin unter Verweis auf die Entscheidung AG Bonn, ZMR 2013, Seite 384 ff., aber auch etwa von AG Neuss ZMR 2013, 235 f. vertretenen Auffassung, dass alleine aufgrund der Feststellung bestimmter, hier zwischen den Parteien auch umstrittener Gegebenheiten einer Einrohrheizung der in der Anlage geltende Kostenverteilungsschlüssel nicht mehr anwendbar sein soll.
  • LG Meiningen, 23.09.2002 - 6 S 169/00

    Rechtmäßigkeit der Umlegung von Betriebskosten; Zulässigkeit der Berechnung einer

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    Die Entscheidung LG Meiningen WuM 2003, 453 ff. ist ohnehin nicht einschlägig, da sie ein Mietverhältnis betrifft und damit nicht die Besonderheiten eines in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gültigen Kostenverteilungsschlüssels berücksichtigen kann.
  • OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06

    Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden

    Auszug aus AG Aachen, 30.04.2014 - 119 C 78/13
    Daher gilt dieser Kostenverteilungsschlüssel innerhalb der streitgegenständlichen Gemeinschaft bis zu dessen ordnungsgemäßer Änderung (OLG Hamburg ZMR 2007, Seite 210 ff.).
  • BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19

    Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Dient eine bauliche Maßnahme nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer und bedarf die Maßnahme der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer, werden diese in aller Regel ihre Zustimmung nur erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die Kosten der Errichtung der baulichen Anlage und etwaige Folgekosten von den begünstigten Eigentümern getragen werden (vgl. zur Anwendung des § 139 BGB im Zusammenhang mit der Regelung über die Folgekosten LG München, ZMR 2014, 923; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 5. Aufl., § 16 Rn. 98 c; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 22 Rn. 25; Zschieschack, ZWE 2019, 238, 241).
  • AG München, 29.08.2018 - 485 C 20738/17

    Unzulässige Auferlegung zukünftiger Instandhaltungskosten auf Eigentümer durch

    Bereits gem. § 139 BGB ist der gesamte Genehmigungsbeschluss zu TOP 7b), Beschlussantrag b), einschließlich der Genehmigung der baulichen Veränderung für nichtig zu erachten (LG München I, ZMR 2014, 923).
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